Der Deutsche Bundestag hat sich am 13. November in 1. Lesung mit dem
Familienleistungsgesetz befasst. Das Gesetz ist ein zentrales Vorhaben der
Bundesregierung: Mit ihm werden Familien in Deutschland zukünftig um jährlich
mehr als zwei Milliarden Euro entlastet. Im Mittelpunkt steht dabei ein erhöhtes
und nach Kinderzahl gestaffeltes Kindergeld.
"Das Kindergeld die familienpolitische Leistung mit dem höchsten Ansehen in der
Bevölkerung. Seit 2002 ist das Kindergeld für das erste und zweite Kind nicht
mehr erhöht worden. Das Kindergeld ist ein Schutz vor Armut. Ohne das Kindergeld
wären 1,7 Millionen mehr Kinder in Armut", erklärte die Bundesministerin für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ursula von der Leyen. "Das Kindergeld
schafft Gerechtigkeit und sozialen Ausgleich. Das erhöhte und stärker gestaffelte
Kindergeld ist eine gezielte Leistung um kinderreiche Familien zu stärken. Diese
Familien brauchen das gestaffelte Kindergeld. Sie haben unvermeidbar höhere
Fixkosten. Sie brauchen eine größere Wohnung, mehr Heizung, mehr Lebensmittel,
mehr Kleidung, mehr Schulmaterial, die Waschmaschine läuft häufiger...
Kinderreichtum darf nicht in die Armut führen!" Viele Familien müssen schon jetzt
zusätzlich Geld verdienen, damit sie ein einigermaßen ordentliches Leben führen können.
Mit dem Familienleistungsgesetz hat die Bundesregierung ein ganzes Paket zur
Unterstützung der Familien in Deutschland geschnürt. Viele Familien haben ab dem
1. Januar mehr Geld in der Tasche. Die im Gesetz enthaltene gestaffelte
Kindergelderhöhung bereits ab dem dritten Kind kommt insbesondere
Mehrkindfamilien sowie Familien im unteren und mittleren Einkommensbereich
zugute. Familien mit vier Kindern werden ab dem 1. Januar allein durch die
Erhöhung und Staffelung des Kindergeldes 624 Euro mehr im Jahr zur Verfügung
haben.
Berufstätige Eltern profitieren von der verbesserten steuerlichen Absetzbarkeit
haushaltsnaher und Familien unterstützender Dienstleistungen - so haben sie neben
der Arbeit mehr Zeit für ihre Kinder. Bedürftige Kinder und Jugendliche erhalten
zudem ein Schulbedarfspaket von 100 Euro pro Jahr bis zum Abschluss der 10.
Jahrgangsstufe.
"Das ist keine Unterstützung nach dem Gießkannenprinzip, sondern eine
zielgerichtete Förderung, die die unterschiedlichen Lebenssituationen der Eltern
und ihrer Kinder berücksichtigt", ergänzte Bundesfamilienministerin Ursula von
der Leyen.
Das Familienleistungsgesetz umfasst:
1. Gestaffeltes Kindergeld: Familien mit mehreren Kindern stärker fördern
Das Kindergeld wird für erste und zweite Kinder um jeweils 10 Euro auf 164
Euro, für dritte Kinder um 16 Euro auf 170 Euro sowie für vierte und
weitere Kinder um je 16 Euro auf 195 Euro monatlich angehoben. Familien
mit drei Kindern verfügen damit über 432 Euro mehr im Jahr; für Familien
mit vier Kindern sind es 624 Euro.
Mit der Staffelung berücksichtigt die Bundesregierung, dass ein Viertel
aller Kinder mit Anspruch auf Kindergeld (4,5 Millionen von insgesamt rund
18 Millionen Kindern und Jugendlichen) in einer Familie mit drei oder mehr
Kindern lebt. Die Mehrkosten von rund zwei Milliarden Euro im Jahr teilen
sich Bund, Länder und Kommunen.
Zudem wird der Kinderfreibetrag in der Steuer um 192 Euro auf 3.840 Euro
jährlich angehoben. Zusammen mit dem Freibetrag für Betreuungs-,
Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes werden 6.000 Euro jährlich
freigestellt. Von diesen Freibeträgen profitieren Eltern, die zusammen ein
zu versteuerndes Einkommen von mehr als rund 67.000 Euro haben,
beziehungsweise Alleinerziehende, die ein zu versteuerndes Einkommen von
mehr als rund 33.600 Euro verdienen.
2. Familienunterstützende Leistungen: Praktische Hilfe für Familien im Alltag
Die Förderung von familienunterstützenden Dienstleistungen wird deutlich
vereinfacht. Zudem werden die Möglichkeiten erweitert, diese Leistungen
steuerlich geltend zu machen.
Die Förderung wird auf einheitlich 20 Prozent der Aufwendungen von bis zu
20.000 Euro pro Jahr ausgeweitet, die von der Steuerschuld abgezogen
werden können (höchstens 4.000 Euro). Mit der Neuregelung werden
durchschnittlich Aufwendungen in Höhe von bis zu 1.665 Euro monatlich
gefördert. Auch wer eine Dienstleistungsagentur beauftragt, kann Geld
sparen: Durch das neue Gesetz werden die steuerlich berücksichtigungsfähigen Aufwendungen von derzeit 3.000 Euro auf
bis zu 20.000 Euro erweitert.
3. Schulbedarfspaket: Jedes Schuljahr 100 Euro für gerechte Bildungschancen
Kinder und Jugendliche aus Familien, die von Hartz IV (SGB II) oder
Sozialhilfe (SGB XII) leben, erhalten bis zum Abschluss der Jahrgangsstufe
10 jeweils zum Beginn des Schuljahres einen zusätzlichen Betrag von 100
Euro. Damit soll die notwendige Ausstattung mit Schul- und
Unterrichtsmaterialien wie Ranzen, Stifte, Hefte etc. sichergestellt
werden. Die Behörden vor Ort können sich nachweisen lassen, dass das Geld
für Schulmaterial ausgegeben wurde.
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Familienleistungsgesetz befasst. Das Gesetz ist ein zentrales Vorhaben der
Bundesregierung: Mit ihm werden Familien in Deutschland zukünftig um jährlich
mehr als zwei Milliarden Euro entlastet. Im Mittelpunkt steht dabei ein erhöhtes
und nach Kinderzahl gestaffeltes Kindergeld.
"Das Kindergeld die familienpolitische Leistung mit dem höchsten Ansehen in der
Bevölkerung. Seit 2002 ist das Kindergeld für das erste und zweite Kind nicht
mehr erhöht worden. Das Kindergeld ist ein Schutz vor Armut. Ohne das Kindergeld
wären 1,7 Millionen mehr Kinder in Armut", erklärte die Bundesministerin für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ursula von der Leyen. "Das Kindergeld
schafft Gerechtigkeit und sozialen Ausgleich. Das erhöhte und stärker gestaffelte
Kindergeld ist eine gezielte Leistung um kinderreiche Familien zu stärken. Diese
Familien brauchen das gestaffelte Kindergeld. Sie haben unvermeidbar höhere
Fixkosten. Sie brauchen eine größere Wohnung, mehr Heizung, mehr Lebensmittel,
mehr Kleidung, mehr Schulmaterial, die Waschmaschine läuft häufiger...
Kinderreichtum darf nicht in die Armut führen!" Viele Familien müssen schon jetzt
zusätzlich Geld verdienen, damit sie ein einigermaßen ordentliches Leben führen können.
Mit dem Familienleistungsgesetz hat die Bundesregierung ein ganzes Paket zur
Unterstützung der Familien in Deutschland geschnürt. Viele Familien haben ab dem
1. Januar mehr Geld in der Tasche. Die im Gesetz enthaltene gestaffelte
Kindergelderhöhung bereits ab dem dritten Kind kommt insbesondere
Mehrkindfamilien sowie Familien im unteren und mittleren Einkommensbereich
zugute. Familien mit vier Kindern werden ab dem 1. Januar allein durch die
Erhöhung und Staffelung des Kindergeldes 624 Euro mehr im Jahr zur Verfügung
haben.
Berufstätige Eltern profitieren von der verbesserten steuerlichen Absetzbarkeit
haushaltsnaher und Familien unterstützender Dienstleistungen - so haben sie neben
der Arbeit mehr Zeit für ihre Kinder. Bedürftige Kinder und Jugendliche erhalten
zudem ein Schulbedarfspaket von 100 Euro pro Jahr bis zum Abschluss der 10.
Jahrgangsstufe.
"Das ist keine Unterstützung nach dem Gießkannenprinzip, sondern eine
zielgerichtete Förderung, die die unterschiedlichen Lebenssituationen der Eltern
und ihrer Kinder berücksichtigt", ergänzte Bundesfamilienministerin Ursula von
der Leyen.
Das Familienleistungsgesetz umfasst:
1. Gestaffeltes Kindergeld: Familien mit mehreren Kindern stärker fördern
Das Kindergeld wird für erste und zweite Kinder um jeweils 10 Euro auf 164
Euro, für dritte Kinder um 16 Euro auf 170 Euro sowie für vierte und
weitere Kinder um je 16 Euro auf 195 Euro monatlich angehoben. Familien
mit drei Kindern verfügen damit über 432 Euro mehr im Jahr; für Familien
mit vier Kindern sind es 624 Euro.
Mit der Staffelung berücksichtigt die Bundesregierung, dass ein Viertel
aller Kinder mit Anspruch auf Kindergeld (4,5 Millionen von insgesamt rund
18 Millionen Kindern und Jugendlichen) in einer Familie mit drei oder mehr
Kindern lebt. Die Mehrkosten von rund zwei Milliarden Euro im Jahr teilen
sich Bund, Länder und Kommunen.
Zudem wird der Kinderfreibetrag in der Steuer um 192 Euro auf 3.840 Euro
jährlich angehoben. Zusammen mit dem Freibetrag für Betreuungs-,
Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes werden 6.000 Euro jährlich
freigestellt. Von diesen Freibeträgen profitieren Eltern, die zusammen ein
zu versteuerndes Einkommen von mehr als rund 67.000 Euro haben,
beziehungsweise Alleinerziehende, die ein zu versteuerndes Einkommen von
mehr als rund 33.600 Euro verdienen.
2. Familienunterstützende Leistungen: Praktische Hilfe für Familien im Alltag
Die Förderung von familienunterstützenden Dienstleistungen wird deutlich
vereinfacht. Zudem werden die Möglichkeiten erweitert, diese Leistungen
steuerlich geltend zu machen.
Die Förderung wird auf einheitlich 20 Prozent der Aufwendungen von bis zu
20.000 Euro pro Jahr ausgeweitet, die von der Steuerschuld abgezogen
werden können (höchstens 4.000 Euro). Mit der Neuregelung werden
durchschnittlich Aufwendungen in Höhe von bis zu 1.665 Euro monatlich
gefördert. Auch wer eine Dienstleistungsagentur beauftragt, kann Geld
sparen: Durch das neue Gesetz werden die steuerlich berücksichtigungsfähigen Aufwendungen von derzeit 3.000 Euro auf
bis zu 20.000 Euro erweitert.
3. Schulbedarfspaket: Jedes Schuljahr 100 Euro für gerechte Bildungschancen
Kinder und Jugendliche aus Familien, die von Hartz IV (SGB II) oder
Sozialhilfe (SGB XII) leben, erhalten bis zum Abschluss der Jahrgangsstufe
10 jeweils zum Beginn des Schuljahres einen zusätzlichen Betrag von 100
Euro. Damit soll die notwendige Ausstattung mit Schul- und
Unterrichtsmaterialien wie Ranzen, Stifte, Hefte etc. sichergestellt
werden. Die Behörden vor Ort können sich nachweisen lassen, dass das Geld
für Schulmaterial ausgegeben wurde.
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
