Das Elterngeld hilft als eine familienunterstützende dynamische Leistung wirksam bei der Sicherung des Familieneinkommens. Junge Familien erleben dadurch nach der Geburt eines Kindes keine finanziellen Engpässe und ihnen bleibt Zeit, sich im ersten Lebensjahr selbst um ihr Kind zu kümmern. Darüber hinaus leistet das Elterngeld einen Beitrag zur nachhaltigen Reduzierung des Armutsrisikos von Familien und insbesondere von Frauen.
Mit dem Inkrafttreten des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) am 1. Januar 2007 ist die finanzielle Förderung von Familien in der ersten Zeit nach Geburt eines Kindes grundlegend umgestaltet worden. Das Elterngeld ermöglicht allen Eltern in der ersten Zeit nach der Geburt eines Kindes dessen Betreuung, ohne einen Einkommenseinbruch fürchten zu müssen. Es dient als Ausgleich für wirtschaftliche Nachteile, die eine junge Familie in der Phase der Familiengründung erfährt.
Wie das Elterngeld konzipiert ist:
- Das Elterngeld beträgt grundsätzlich 67 Prozent des bereinigten Nettoeinkommens, das der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes durchschnittlich monatlich erzielt hat.
- Für Geringverdiener mit einem Einkommen unter 1.000 Euro vor der Geburt des Kindes wird die Ersatzrate auf bis zu 100 Prozent angehoben. Mehrkindfamilien mit kleinen Kindern erhalten einen Zuschlag von 10 Prozent des Elterngeldes mindestens aber 75 Euro zu dem sonst zustehenden Elterngeld des betreuenden Elternteils.
- Der unabhängig von einer vorherigen Erwerbstätigkeit gezahlte Mindestbetrag des Elterngeldes von 300 Euro monatlich berücksichtigt, dass es viele und sehr verschiedene Gründe geben kann, warum in dem Bemessungszeitraum vor der Geburt des Kindes kein Erwerbseinkommen bezogen worden ist.
- Der Geschwisterbonus berücksichtigt, dass ein geringeres oder fehlendes Einkommen vor der Geburt des jüngsten Kindes auf die Betreuung von älteren Kindern zurückzuführen ist. Dadurch sinkt vielfach der Anspruch auf Elterngeld für das jüngere Kind. Der Geschwisterbonus gewährleistet durch den Zuschlag von 10 Prozent auf das zustehende Elterngeld bzw. mindestens 75 Euro einen teilweisen Ausgleich. Bei Mehrlingen erhöht sich zudem das Elterngeld für das zweite und jedes weitere Kind jeweils um einen Zuschlag in Höhe des Mindestbetrags.
Die 14 Monate, die Elterngeld gezahlt werden, können frei zwischen Vater und Mutter aufgeteilt werden. Ob sieben Monate von den Eltern gemeinsam oder hintereinander genommen werden oder die Zeit ganz anders aufgeteilt wird, bleibt den Eltern überlassen. Einzige Voraussetzung: Mindestens zwei Monate stehen allein dem Vater oder der Mutter zur Verfügung. Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich wegfallenden Erwerbseinkommens beziehen, können aufgrund des fehlenden Partners die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen.
Im Januar 2009 wurde das Bundeselterngeldgesetz erstmals geändert, um noch mehr Flexibilität zu bieten: Um Eltern mehr Flexibilität zu bieten, kann die Bezugsdauer des Elterngeldes nun einmalig ohne Begründung geändert werden. Zudem erhalten Großeltern Anspruch auf Elternzeit, wenn ihre Kinder minderjährig sind oder während der Schulzeit oder Ausbildung ein Kind bekommen haben.
In der Wirtschaft erfährt das Elterngeld große Akzeptanz: Im März 2009 beurteilten 84 Prozent der Geschäftsführer und Personalverantwortlichen aller Wirtschaftszweige, unabhängig von der Firmengröße, das Elterngeld als gute Regelung. Das sind über 20 Prozent mehr als zur Einführung des Elterngeldgesetzes 2006. Mittlerweile sehen fast zwei Drittel der Unternehmen eine Unterbrechung der Berufstätigkeit von Vätern als "gar nicht problematisch". Die Zustimmung zu einer familiären Auszeit für Väter ist damit unter den Führungskräften um 13 Prozentpunkte gestiegen.
Mehr Zustimmung als noch vor zwei Jahren erhalten Väter auch, wenn sie ihre Arbeitszeit reduzieren: 65 Prozent der Unternehmen finden das heute "eine gute Sache" - sechs Prozent mehr als 2006. Auch insgesamt scheinen sich Anspruch und Ethos in Bezug auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in den Unternehmen zu ändern. So geben 71 Prozent der Personalverantwortlichen an, dass man als Arbeitgeber eine Mitverantwortung dafür trägt, den eigenen Beschäftigten die Entscheidung für Kinder zu erleichtern. In diesem Bewusstseinswandel schlägt sich wohl auch die Erkenntnis nieder, dass mehr Kinder und eine höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen von Vorteil für Wirtschaft und Gesellschaft sind.
Quelle: Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
