Das Elterngeld hilft als eine familienunterstützende
dynamische Leistung wirksam bei der Sicherung des Familieneinkommens.
Junge Familien erleben dadurch nach der Geburt eines Kindes keine
finanziellen Engpässe und ihnen bleibt Zeit, sich im ersten Lebensjahr
selbst um ihr Kind zu kümmern. Darüber hinaus leistet das Elterngeld
einen Beitrag zur nachhaltigen Reduzierung des Armutsrisikos von
Familien und insbesondere von Frauen.
Mit
dem Inkrafttreten des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG)
am 1. Januar 2007 ist die finanzielle Förderung von Familien in der
ersten Zeit nach Geburt eines Kindes grundlegend umgestaltet worden.
Das Elterngeld ermöglicht allen Eltern in der ersten Zeit nach der
Geburt eines Kindes dessen Betreuung, ohne einen Einkommenseinbruch
fürchten zu müssen. Es dient als Ausgleich für wirtschaftliche
Nachteile, die eine junge Familie in der Phase der Familiengründung
erfährt.
Wie das Elterngeld konzipiert ist:
- Das
Elterngeld beträgt grundsätzlich 67 Prozent des bereinigten
Nettoeinkommens, das der betreuende Elternteil vor der Geburt des
Kindes durchschnittlich monatlich erzielt hat.
- Für
Geringverdiener mit einem Einkommen unter 1.000 Euro vor der Geburt des
Kindes wird die Ersatzrate auf bis zu 100 Prozent angehoben.
Mehrkindfamilien mit kleinen Kindern erhalten einen Zuschlag von 10
Prozent des Elterngeldes mindestens aber 75 Euro zu dem sonst
zustehenden Elterngeld des betreuenden Elternteils.
- Der
unabhängig von einer vorherigen Erwerbstätigkeit gezahlte Mindestbetrag
des Elterngeldes von 300 Euro monatlich berücksichtigt, dass es viele
und sehr verschiedene Gründe geben kann, warum in dem
Bemessungszeitraum vor der Geburt des Kindes kein Erwerbseinkommen
bezogen worden ist.
- Der Geschwisterbonus berücksichtigt, dass
ein geringeres oder fehlendes Einkommen vor der Geburt des jüngsten
Kindes auf die Betreuung von älteren Kindern zurückzuführen ist.
Dadurch sinkt vielfach der Anspruch auf Elterngeld für das jüngere
Kind. Der Geschwisterbonus gewährleistet durch den Zuschlag von 10
Prozent auf das zustehende Elterngeld bzw. mindestens 75 Euro einen
teilweisen Ausgleich. Bei Mehrlingen erhöht sich zudem das Elterngeld
für das zweite und jedes weitere Kind jeweils um einen Zuschlag in Höhe
des Mindestbetrags.
Die 14 Monate, die
Elterngeld gezahlt werden, können frei zwischen Vater und Mutter
aufgeteilt werden. Ob sieben Monate von den Eltern gemeinsam oder
hintereinander genommen werden oder die Zeit ganz anders aufgeteilt
wird, bleibt den Eltern überlassen. Einzige Voraussetzung: Mindestens
zwei Monate stehen allein dem Vater oder der Mutter zur Verfügung.
Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich wegfallenden
Erwerbseinkommens beziehen, können aufgrund des fehlenden Partners die
vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen.
Im
Januar 2009 wurde das Bundeselterngeldgesetz erstmals geändert, um noch
mehr Flexibilität zu bieten: Um Eltern mehr Flexibilität zu bieten,
kann die Bezugsdauer des Elterngeldes nun einmalig ohne Begründung
geändert werden. Zudem erhalten Großeltern Anspruch auf Elternzeit,
wenn ihre Kinder minderjährig sind oder während der Schulzeit oder
Ausbildung ein Kind bekommen haben.
In der
Wirtschaft erfährt das Elterngeld große Akzeptanz: Im März 2009
beurteilten 84 Prozent der Geschäftsführer und Personalverantwortlichen
aller Wirtschaftszweige, unabhängig von der Firmengröße, das Elterngeld
als gute Regelung. Das sind über 20 Prozent mehr als zur Einführung des
Elterngeldgesetzes 2006. Mittlerweile sehen fast zwei Drittel der
Unternehmen eine Unterbrechung der Berufstätigkeit von Vätern als "gar
nicht problematisch". Die Zustimmung zu einer familiären Auszeit für
Väter ist damit unter den Führungskräften um 13 Prozentpunkte gestiegen.
Mehr
Zustimmung als noch vor zwei Jahren erhalten Väter auch, wenn sie ihre
Arbeitszeit reduzieren: 65 Prozent der Unternehmen finden das heute
"eine gute Sache" - sechs Prozent mehr als 2006. Auch insgesamt
scheinen sich Anspruch und Ethos in Bezug auf die Vereinbarkeit von
Familie und Beruf in den Unternehmen zu ändern. So geben 71 Prozent der
Personalverantwortlichen an, dass man als Arbeitgeber eine
Mitverantwortung dafür trägt, den eigenen Beschäftigten die
Entscheidung für Kinder zu erleichtern. In diesem Bewusstseinswandel
schlägt sich wohl auch die Erkenntnis nieder, dass mehr Kinder und eine
höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen von Vorteil für Wirtschaft und
Gesellschaft sind.
Quelle:
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend