Gefahren
im Haushalt - Tag des Vergiftungsschutzes am 20. März
Vergiftungsgefahren im Haushalt
bestehen primär durch Medikamente und sogenannte Haushaltsmittel,
also chemische Substanzen, wie Spülmittel, Allzweckreiniger,
Entkalker, Verdünnungsmittel, Lampenöle und Tabakwaren. Dies wird
durch die alarmierenden Berichte der Giftinformationszentralen immer
wieder belegt. Der häufigste Unfallort für Vergiftungen sind
Privatwohnungen, aber nicht nur zu Hause, sondern auch da, wo Kinder
zeitweilig betreut werden oder nur zu Besuch sind.
Während die sichere Aufbewahrung von
Haushaltschemikalien und Reinigungsmitteln, im Haushalt für Eltern
selbstverständlich ist, zum Beispiel in einem abschließbaren
Schrank, wird diese Vorsichts-Regel in Wohnungen, in denen Kinder nur
zeitweise betreut werden, also bei den Großeltern, Babysittern,
Nachbarn und Freunden, nicht immer konsequent umgesetzt. Die schönen
Flaschen und Dosen mit den meist bunten, duftenden und schäumenden
Reinigungs- und Körperpflegemitteln, aber auch Farben, Verdünnung,
Benzin, Öle sowie Pflanzenschutzmittel in Opas Werkstatt und dem
Gartenhäuschen ziehen Kinder an.
Passieren kann es immer dann, wenn Erwachsene
gerade kurz abgelenkt sind und nicht aufpassen. So zum Beispiel, wenn
während des Putzens das Telefon klingelt, ein Kochtopf auf dem Herd
überkocht oder jemand an der Wohnungstür läutet. In diesen
Momenten können unverschlossene Reinigungsmittel Kinder zur
Kostprobe verleiten und damit zum Vergiftungsrisiko werden. „Auch
alle Personen, die nur zeitweise Kinder betreuen, sollten sich dieser
Gefahr bewusst sein und konsequent Maßnahmen der Unfallvermeidung
beherzigen. Die Gefahr von Vergiftungen lässt sich leicht und
effektiv reduzieren, wenn man nur einige wenige Punkte beachtet“,
so Dr. Jörg Schriever, Unfallbeauftragter des Berufsverbandes der
Kinder- und Jugendärzte (BVKJ).
Dazu gehören folgende Schutzvorkehrungen:
Haushaltsmittel – Reiniger, Gifte und
Medikamente, auch die Portion für den täglichen Gebrauch, immer
außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren, am Besten in
einem höheren abschließbaren Schrank.
Reinigungsmittel oder chemische Substanzen
immer im Originalbehälter belassen und auch Reste nicht in andere
Behältnisse wie Limonadeflaschen oder Marmeladengläser umfüllen.
Alles, was giftig sein könnte, sofort nach
Verwendung wieder verschließen und auch nicht zeitweilig
unbeaufsichtigt auf dem Boden oder in Reichweite von Kindern
abstellen.
Medikamente und Haushaltschemikalien, die mit
einem kindersicheren Verschluss ausgestattet sind, bieten zusätzlich
eine mechanische Hürde für kleine Kinder. „Allerdings müssen wir
zunehmend zur Kenntnis nehmen, dass es vielen Kindern mit
Experimentierfreude und Geschick manchmal in Sekundenschnelle
gelingt, kindersichere Verschlüsse dennoch zu knacken. Das Risiko
einer Vergiftung bleibt also hoch. Bei Reinigungsmitteln und
Haushaltschemikalien haben die Hersteller durch die Beimischung von
Bitterstoffen eine zusätzliche Möglichkeit, die Sicherheit zu
erhöhen“, so Klaus Afflerbach vom Deutschen Grünen Kreuz (DGK).
Vor dem Hintergrund der nach wie vor hohen
Vergiftungszahlen hat das Forum Unfallprävention im Deutschen Grünen
Kreuz den „Tag des Vergiftungsschutzes für Kinder im Haushalt“
(20. März) initiiert. Ein Informationsflyer mit Empfehlungen zu
wichtigen Schutzvorkehrungen kann gegen Einsendung eines
rückadressierten und mit 0,55 EUR frankierten Briefumschlags
kostenfrei unter dem Stichwort „Giftschutz“ angefordert werden:
Adresse: Deutsches Grünes Kreuz, Forum Unfallprävention, Schuhmarkt
4, 35037 Marburg.